In meiner täglichen Vermietungspraxis hat in der Vergangenheit immer wieder das Thema Schimmel eine Rolle gespielt. Bei den Neubauwohnungen spielt Schimmel nur noch eine Rolle, wenn die Wohnungsnutzer ihre Be- und Entlüftung z.B. aus Sparsamkeitsgründen nicht benutzen. Bei Altbauwohnungen kommt es hin und wieder zu Problemen, weil nur unzureichend geheizt und gelüftet wird. Ich möchte in meinem nachstehend beschriebenen Fall erläutern, welche Verantwortung den Mieter trifft, wenn er nicht die erforderliche Sorgfalt walten lässt.
Eine Mieterin hatte wegen Schimmelbefalls die Miete gekürzt. Dagegen wehrte sich der Vermieter und ging zu Gericht. Das Gericht ließ durch einen Bausachverständiger feststellen…

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