In jedem standardisierten Mietvertrag steht, dass die Mietzahlung innerhalb der ersten drei Kalenderwerktage an den Vermieter zu entrichten ist. Dies bedeutet nicht wie früher, dass der Betrag an den ersten drei Werktagen des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss, sondern nach neuerer Rechtsprechung erst innerhalb der ersten drei Kalenderwerktage auf den Weg zu bringen ist, wobei der Samstag als Werktag anzusehen ist. Trotzdem rate ich den Dauerauftrag auf den ersten des Monats zu datieren, denn wiederholt unpünktliche Zahlungsweise gefährdet das Mietverhältnis als Ganzes. Wenn die Miete regelmäßig oder unregelmäßig zu spät kommt…
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