Ist Ihnen das auch schon mal passiert? Sie drehen das warme Wasser in Ihrer Mietwohnung auf und es kommt und kommt nicht, und wenn, dann erst im Verlauf von mehreren Minuten.
In diesem Fall sollten Sie wissen, dass es sich um einen Mangel an der Mietsache handelt, der aber sehr differenziert betrachtet werden muss, wenn es darum geht, die Miete zu kürzen.
In jedem Formular-Mietvertrag steht, dass ein Mangel in der Wohnung dem Vermieter angezeigt werden muss. Außerdem hat man dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der er den Mangel zu beheben hat. Die Fristen sind sehr großzügig zu bemessen, denn Handwerker auf die Schnelle her zu bekommen, ist heutzutage gar nicht so einfach. Ich würde schätzen, dass man eine Reparatur zwischen 8 und 14 Tagen verlangen kann, je nach Dringlichkeit. Unabhängig davon entsteht der Grund – unabhängig mit Auftreten des Mangels…

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