Hausmietvertrag

14,90 

Der Hausmietvertrag wurde speziell für Vermieter entwickelt.
Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung hat der Autor gegenüber einem normalen Mietvertrag Klauseln entwickelt, die aus der täglichen Vermietungspraxis entstanden sind. Für Sie ein geldwerter Vorteil und nicht nur das. In der Anlage 1 Betriebskosten werden umlegbare Kosten aufgeführt, die man sonst nicht in die jährliche Nebenkosten-Abrechnung aufnehmen darf.

Des Weiteren ist dem Mietvertrag mit der Anlage 2 eine allumfassende Hausordnung speziell für Wohnhäuser beigefügt, die von erfahrenen Hausverwaltern entwickelt wurde und keine Wünsche offenlässt. Ergänzend zu den beiden Anlagen sind als 3. Anlage die Heizungs- und Lüftungsempfehlungen beigefügt, die dem Mieter einen Überblick über das richtige Heizen und Lüften geben, damit kein Schimmel in der Wohnung entstehen kann.

Zusätzlich zu diesen Unterlagen erhält der Besteller die Formulare Hausübergabe und -rückgabe, die er bequem seinem Mietobjekt anpassen kann.

Einige unterscheidende Merkmale unseres Mietverträge:

  • Formulierung, was man in einer Garage oder Tiefgarage abstellen darf,
  • die Nutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen kann widerrufen werden, wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt,
  • die gemietete Wohnfläche in Quadratmeter ist keine vertragliche Zusage,
  • die Aussage im Energieausweis hat keine Rechtswirksamkeit in Bezug auf das Mietverhältnis,
  • der mit dem Übergabeprotokoll beschriebene Zustand wird als vertragsgemäß anerkannt,
  • das Zurückbehaltungsrecht bei zu viel gezahlter Miete,
  • die sonstigen Betriebskosten werden in der Betriebskostenanlage aufgeführt und sind Vertragsbestandteil,
  • Spezielle Vereinbarungen zur Benutzung der Mietsache inkl. dem Widerrufsrecht,
  • Die Einschränkung des Rechts auf die Nutzung von Gemeinschaftsflächen,
  • Regelungen bei Schlüsselverlust,
  • Besondere Regelungen bei Wegreinigung und Winterdienst,
  • Betretungsrecht des Vermieters,
  • Erweiterte Bestimmungen bei der Rückgabe der Mietsache,
  • Ausgleichsanspruch des Vermieters, wenn er kein Interesse an der Erfüllung der geschuldeten Schönheitsreparaturen hat,
  • Vermieterorientierte Regelungen beim Zustand und bei der Rückgabe der Mietsache, insbesondere bei elektrischen Geräten der Einbauküche,
  • der Räumlichkeiten und des Gartens und der Freiflächen,
  • Rückbaupflicht zum Ende des Mietverhältnisses, u.a. auch bei Löchern in den Wänden und angebohrten Fliesen,
  • Besondere Bestimmungen, an wen die einbezahlte Kaution ausbezahlt wird,
  • Versicherungen, die empfohlen, aber nicht verpflichtend sind,
  • und vieles mehr.

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