Kennen sie das Sprichwort: „Bei Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand“? So bin ich mir vorgekommen, als ich neulich einen meiner Vermieter, für den ich tätig bin, bei Gericht verteidigte.
Zur Info: beim Amtsgericht kann jede natürliche Person den Anwalt spielen.
Und so kam es, dass ein Fall bei Gericht zu verhandeln war, den ich vor einem Jahr hautnah miterlebt habe. Ich schildere Ihnen den Fall in groben Zügen. Vermieter und Mieter haben sich schon während des Mietverhältnisses gezankt und am Ende des Mietverhältnisses hatte der Mieter den Garten mit Unkraut übersät verlassen. Der Vermieter hatte dem Mieter eine Nachfrist gegeben, das Unkraut zu beseitigen, die er aber ohne etwas zu tun, verstreichen ließ. Das konnte der Vermieter nicht auf sich sitzen lassen und hat die Gartenarbeiten einer Firma übertragen, die ca. 1.000 € in Rechnung stellte. Das war übrigens auch der Betrag, den der Vermieter von der Kaution abzog. Welch ein Zufall?
Nun zum Verhandlungstermin. Die junge Richterin, ich schätze gerade mal 30 Jahre jung…

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